Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ampeers Group GmbH
Datum: 15.06.2026
A. Allgemeiner Teil
1. Ausschließlichkeitsklausel
Allen Angeboten und sonstigen Willenserklärungen von AMPEERS liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Andere (abweichende, entgegenstehende oderergänzende) als diese AGB werden nur Vertragsinhalt, wenn diesen ausdrücklichschriftlich von AMPEERS zugestimmt wird.
2. Vertragsgegenstand
2.1 AMPEERS ist es gestattet,zur Erbringung eigener Leistungen Subunternehmer einzusetzen. Die Subunternehmer werden nach den Maßgaben der deutschen Gesetze (z.B.Datenschutz, Mindestlohn, Kinderarbeit) beschäftigt. Für Subunternehmer die im Angebot explizit als optionale Zusatzleistungen (z.B. Hardware oder ManagedServices) aufgelistet werden, gelten deren eigene AGBs.
2.2 Realisierte Projekte können von den Parteien in gemeinsamem Interesse nach vorheriger Abstimmung für Marketingzwecke genutzt werden. Informationen zu den besonderen preislichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit sind hiervon ausdrücklich ausgenommen und unter den Parteien vertraulich zu behandeln.
3. Haftung
3.1 AMPEERS haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie im Umfang einer von AMPEERS übernommenen Garantie.
3.2 Bei leicht fahrlässigerVerletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von AMPEERS der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des hier in Rede stehenden Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
3.3 Der Kunde sichert zu, dass die auf den Servern von AMPEERS abgelegten Inhalte und Daten sowie dessen Nutzung und Bereitstellung durch AMPEERS, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird AMPEERS von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßesgegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen.
3.4 Für den Fall, dass Leistungen von AMPEERS von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der verwendeten Zugangsdaten oder der Meldung über deren Verlust oder Diebstahl und der unverzüglichen Sperrung durch AMPEERS, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
3.5 Bei jeder leicht fahrlässigen Schadensverursachung haftet AMPEERS nur im Falle der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf sowie begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, und außerdem – in der Summe für alle schadens begründenden Ereignisse in einem Jahr – begrenzt auf die Hälfte der Summe der Entgelte für dieses Jahr. Satz 1 gilt weder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit noch in Fällen zwingender Haftung, insbesondere bei der Haftung nachdem Produkthaftungsgesetz oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
3.6 Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
3.7 Eine weitergehende Haftung von AMPEERS besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung von AMPEERS für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen der Abs. 1, 2 vorliegen.
3.8 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach demProdukthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie im Rahmen schriftlich von einer Partei übernommener Garantien.
3.9 Ziffer 3 gilt auch für die persönliche Haftung bei Mitarbeitern, Vertretern und Organen der Parteien.
3.10 Zwischen AMPEERS und Kunde entsteht durch diese Vereinbarung weder ein Gesellschafts- noch ein Handelsvertreterverhältnis.
4. Vergütung & Zahlungsbedingungen
Die Vergütung und alle gestellten Rechnungen sind jeweils 14 Tagen nach Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Im Falle des Verzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. AMPEERS ist berechtigt, bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen die Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offenen Forderung zu suspendieren, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von mindestens 7 Werktagen.
5. Kündigung
5.1 Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.
5.2 Die Parteien haben die ihnen von der jeweils anderen Partei überlassenen Arbeits- und Geschäftsunterlagen sowie sonstige Arbeitsmittel nach Vertragsbeendigung unverzüglich und unaufgefordert zurückzugeben oder zu löschen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist.
6. Datenschutz
6.1 Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Hierbei gilt die jeweils aktuellste Version der Datenschutzrichtlinien von AMPEERS, abrufbar auf der Unternehmenswebsite.
6.2 Der Kunde ist für dieEinhaltung der DSGVO gegenüber seinen Kunden und Vertragspartnern verantwortlich.
6.3 Sollte AMPEERS im Auftragdes Kunden personenbezogene Daten verarbeiten, werden die Parteien eine von AMPEERS zur Verfügung gestellte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung im Sinnevon Art. 28 DSGVO abschließen.
6.4 Die Parteien sind berechtigt, die Tatsache ihrer Zusammenarbeit offenzulegen. Die Bestimmungendes § 1 bleiben unberührt.
6.5 AMPEERS ist berechtigt, nicht-personenbezogene Daten des Kunden (insbesondere aggregierte Verbrauchs-,Gebäude- und Kennzahlendaten) zur Weiterentwicklung von Algorithmen und KI-gestützten Funktionen der SOFTWARE zu verwenden. Personenbezogene Daten sowie Daten, die einen unmittelbaren Rückschluss auf den Kunden als Unternehmen erlauben, sind von dieser Nutzung ausgeschlossen, sofern nicht eine gesonderte schriftliche Einwilligung des Kunden vorliegt.
7. Force Majeure
AMPEERS ist von jeglichen Verpflichtungen in Verbindung mit Lieferfristen im Falle von Ereignissen höherer Gewalt oder von Ereignissen, die auf dem Firmengelände des Kunden oder seiner Zulieferer auftreten und eine Unterbrechung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens zur Folge haben, wie z.B. Pandemien und Epidemien (insbesondere Covid-19), IT-Sicherheitsvorfälle, Aussperrungen, Streik, Krieg, Embargos, Feuer, Flut, Maschinenunfälle, Ausschussteile im Herstellungsprozess, Unterbrechung oder Verzug des Transports oder der Beschaffung von Rohstoffen, Energie oder Bauteilen, oder von sonstigen Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle von AMPEERS oder seiner Zulieferer liegen, für die Dauer dieses Ereignisses befreit.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privat-/Kollisionsrechts und UN-Kaufrechts (United Nations Convention on theinternational Sales of Goods, Wien 11.04.1980).
8.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Damit wird klargestellt, dass einfache E-Mails ausreichen; eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich.
8.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.
8.4 Beide Parteien verpflichten sich, ihre gegenseitigen Verpflichtungen zur vollen Zufriedenheit des jeweilsanderen nach Sinn und Zweck dieses Vertrages zu erfüllen. Sollten Missverständnisse oder Fehler auftreten, wird jede Partei alles Erforderliche tun, um die entstandenen Schwierigkeiten zu beseitigen.
8.5 Soweit in diesem Vertrag nicht anders bestimmt, sind alle Kosten, einschließlich Auslagen und Gebühren, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Verhandlung, Unterzeichnung und Durchführung dieses Vertrages und der darin vorgesehenen Rechtsgeschäfte entstehen, einschließlich sämtlicher Beratungskosten, von dieser Partei selbst zu tragen.
8.6 AMPEERS wird berechtigt, den Kunden in Ihrer Kommunikation als Referenzkunden aufzuführen, um auf die wirtschaftliche Beziehung hinzuweisen. Hierzu darf der Name und das Firmenlogo des Kunden eingesetzt werden. Nach Rücksprache mit dem Kunden darf AMPEERS Details zu Referenzprojekten mit dem Ziel einer gemeinsamen Kommunikation und zu Werbezwecken nennen. Dem Kunden steht es frei, dem jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen. Jegliche nicht-personenbezogenen Daten dürfen von AMPEERS zu eigenen Zwecken, inklusive der Weiterentwicklung der Produkte und zu Marketingzwecken verwendet werden. Personenbezogene Daten sind hiervon explizit ausgenommen.
8.7 AMPEERS ist berechtigt, die AGB jederzeit anzupassen. AMPEERS wird den Kunden rechtzeitig informieren und die Änderungen mitteilen. Der Kunde kann im Fall einer Anpassung der AGB innerhalb eines Monats den Änderungen widersprechen. Wenn der Kunde nicht widerspricht, gelten nach einem Monat die geänderten AGB. AMPEERS wird den Kunden in der Mitteilung der Anpassung auch auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Fristablaufs hinweisen.
8.8 AMPEERS gewährleistet eine tägliche Datensicherung für SaaS-Softwareprodukte und eine Versionsspeicherung für mindestens 180 Tage bei Beratungsprodukten.
8.9 Der Kunde ist mit der Nutzung der elektronischen Kommunikationswege (z.B. E-Mail, Datenraum,Videokonferenz) für die Korrespondenz mit AMPEERS einverstanden. Allgemeine Risiken der elektronischen Telekommunikation (Vertraulichkeitsrisiken, Datenverlust) sind dem Kunden bewusst. Sofern der Kunde für die Kommunikation mit AMPEERS keine elektronischen Wege wünscht, so hat er dies AMPEERS schriftlich mitzuteilen.
8.10 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München (Landgericht München I).
8.11 AMPEERS ist berechtigt, die vertraglichen Entgelte einmal pro Vertragsjahr (z.B. Inflationsausgleich) anzupassen. Eine Preiserhöhung ist dem Kunden mindestens 60 Tage vor Wirksam werden schriftlich anzukündigen. Übersteigt die Erhöhung 5 % des zuletzt geltenden Entgelts, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksam werdens der Erhöhung zu.
B. Besonderer Teil SaaS
Alle hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden zusätzlich zu den im Allgemeinen Teilgenannten AGBs Anwendung.
1. Vertragsgegenstand SaaS
1.1 AMPEERS gewährleistet und gestattet dem Kunden die Nutzung, den Funktionsumfang und die Einsatzbedingungen nach jeweiliger Leistungsbeschreibung und geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AMPEERS.
1.2 AMPEERS übermittelt dem Kunden nach Vertragsschluss eine Benutzerdokumentation in elektronischer Form. Die Benutzerdokumentation ist zudem jederzeit während Nutzung der Software einsehbar und kann in einem gängigen Format innerhalb der Benutzeroberflächedes jeweiligen Produktes heruntergeladen werden.
1.3 AMPEERS wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der vom Kunden der Daten vornehmen. Es gilt die jeweils aktuellste Datenschutzrichtlinie von AMPEERS, abrufbar auf der Unternehmenswebsite.
1.4 Vertragsgegenstand ist die Überlassung der in dem Angebot genannten Software (nachfolgend als „SOFTWARE“bezeichnet) von AMPEERS in der jeweils aktuellsten Version zur Nutzung über das Internet (Software-as-a-Service, „SaaS“), wie ausschließlich im Angebot und in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben. AMPEERS stellt dem Kunden die Nutzung der SOFTWARE; die SOFTWARE verbleibt stets auf dem Server von AMPEERS. AMPEERS schuldet nicht die Gewährleistung der Datenverbindung zwischen dem Übergabepunkt und den IT-Systemen des Kunden. Der Kunde ist für die technischen Voraussetzungen zur Empfangnahme und Nutzung der SOFTWARE verantwortlich.
1.5 Das Design des Frontend ist AMPEERS vorbehalten und wird laufend optimiert, um die Nutzererfahrung zu verbessern.
1.6 Darüber hinaus hat der Kunde die Möglichkeit, weitere bereits bestehende bzw. zukünftig entwickelte Leistungen kostenpflichtig zu buchen. Hinsichtlich Leistungsumfang und Bepreisung werden sich die Parteien separat verständigen.
1.7 Die Leistungserbringung beinhaltet einen Kundenservice für die Unterstützung bei der Nutzung der SOFTWARE. Der Umfang und nähere Konditionen des Kundenservice ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
1.8 Soweit AMPEERS Schnittstellen (APIs) zur Integration mit Drittsystemen (z.B. ERP-Systemen, Energiedatenmanagement-Systemen) bereitstellt, gelten für diese die in der jeweiligen API-Dokumentation definierten Nutzungsbedingungen. AMPEERS haftet nicht für Datenfehler oder Funktionsausfälle, die aus fehlerhaften oder nicht spezifikationskonformen Datenübertragungen durch Drittsysteme resultieren. Der Kunde ist für die korrekte Konfiguration und den Betrieb der Drittsysteme auf seiner Seite verantwortlich.
2. Nutzungsumfang und -rechte SaaS
2.1 Der Kunde erhält an derjeweils aktuellsten Version der Software für die unbegrenzte Anzahl an Nutzern einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte die Software mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.
2.2 Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Dem Kunden ist eine weitergehende Nutzung der Software nicht gestattet.
2.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen oder die Software zu dekompilieren. Ziffer 2.1 bleibt davon unberührt.
2.4 Alle Erweiterungen,Weiterentwicklungen, Anpassungen, Ergänzungen oder sonstige Änderungen der Software, einschließlich die Erstellung neuer Module oder Plug-Ins sowie die damit verbundenen Rechte stehen ausschließlich AMPEERS zu.
2.5 Der Kunde erhält keinen Objekt- oder Quellcode an der Software, noch erhält er die Dokumentation von Algorithmen und weiteren Dokumenten, die eine Offenlegung der implementiertenSoftware bzw. die Rechte daran bedeuten würden.
3. Pflichten von AMPEERS, Funktionsumfang und Gewährleistung SaaS
3.1 Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatz gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) und der AGBs von AMPEERS.
3.2 Der Kunde hat AMPEERS jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.
3.3 Neben den in Abschnitt 1.1 referenzierten Leistungen wird AMPEERS die SOFTWARE auch pflegen.
3.4 Die Installation der Software schuldet AMPEERS nicht, es sei denn die Parteien haben abweichendes vereinbart.
3.5 AMPEERS führt regelmäßig Wartungen an der Software durch und wird den Kunden hierüber rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt, es sei denn aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.
3.6 AMPEERS kann die Software jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. AMPEERS wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden, steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
3.7 AMPEERS gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.
3.8 Die Verfügbarkeit der SOFTWARE beträgt 98 % im Monatsmittel bezogen auf den Kalendermonat. Nicht verfügbar ist die SOFTWARE, wenn sie vom Kunden nicht genutzt werden kann, obwohl die technischen Voraussetzungen zur Empfangnahme der SOFTWARE am Übergabepunkt und zu ihrer Nutzung durch den Kunden sichergestellt sind. AMPEERS wird die SOFTWARE pflegen; eine damit verbundene Nutzungseinschränkung bleibt bei derBerechnung der Verfügbarkeit außer Betracht.
3.9 Falls Fehler an der Software auftreten, sind diese anhand der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Fehlerklassen zu kategorisieren. Die Parteien werden die Fehlerkategorisierung mit kaufmännischer Sorgfalt gemeinsam vornehmen. Soweit sich die Vertragsparteien nicht einig sind, bestimmt AMPEERS vorläufig die Fehlerkategorie. Diese ist zunächst maßgeblich für die in der Leistungsbeschreibung definierten Reaktions-und Behebungszeiten. AMPEERS wird den Fehler entsprechend der Fehlerkategorie bearbeiten. Hiervon unberührt ist das Recht jeder Vertragspartei, der Fehlerkategorisierung der anderen Partei binnen fünf Werktagen zu widersprechen.
3.10 Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente von AMPEERS im Rechenzentrum maßgeblich.
3.11 AMPEERS wird die in derSOFTWARE gespeicherten Daten täglich sichern.
3.12 Der Funktionsumfang der SOFTWARE ist der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Sofern der Kunde einen geänderten, zusätzlichen oder reduzierten Leistungsumfang wünscht, wird AMPEERS dies prüfen. Grundsätzlich werden alle Änderungen des Leistungsumfangs dokumentiert, kommuniziert und terminiert. Möchte AMPEERS dem Wunsch einer Anpassung des Leistungsumfanges nachkommen, wird er dem Kunden nach eigenem Ermessen ein schriftliches Angebot für den Abschluss einer Beauftragung vorlegen. Aus dem Angebot ergeben sich insbesondere Änderungen zur Vergütung und zum ursprünglich vereinbarten Terminplan. Das Angebot wird durch schriftliche Beauftragung des Kunden wirksam und AMPEERS beginnt mit der Leistung.
3.13 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und, soweit kein Widerspruch zum Angebot besteht, aus der Leistungsbeschreibung. Auftragserteilungen an sonstigen Projektbeteiligten(z.B. eines Architekten oder Projektsteuerers), die für den Kunden tätig sind,gelten nur, wenn der Kunde diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.
4. Pflichten des Kunden, Bereitstellung erforderlicher Informationen SaaS
4.1 Der Kunde wirkt bei der Anpassung auf die kundenspezifischen Anforderungen und bei der Inbetriebsetzung der SOFTWARE mit. Der Kunde hat AMPEERS unverzüglich über Mängel/Fehler an derSOFTWARE schriftlich zu unterrichten.
4.2 Für die Empfangnahme am Übergabepunkt und die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der SOFTWARE ist einzig der Kunde verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem gegebenenfalls zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.
4.3 Der Kunde wird dafür sorgen,dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht und den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der SOFTWARE durch geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Vorkehrungen verhindern. Ein unberechtigter Zugriff ist AMPEERS unverzüglich mitzuteilen. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung der IT-Sicherheit hinweisen.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet,seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einzusetzen.
4.5 Der Kunde wird für den Zugriff und die Nutzung der SOFTWARE Zugangsdaten erhalten. Vom Kunden oder seiner Mitarbeiter festgelegte Passwörter müssen aus mindestens acht Zeichen, Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen, bestehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten und Passwörter geheim zu halten und dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritten zu schützen und zu verwahren.
4.6 Der Kunde hat in eigenerVerantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen der bereitgestellten Daten vorzunehmen.
4.7 Der Kunde wird alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen unverzüglich erbringen.
5. Vertragsabschluss, Laufzeit, Kündigung SaaS
5.1 Der Vertrag beginnt mit dem auf der Bestellung angegebenen Datum und gilt für die vertraglich festgelegte Laufzeit.
5.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres ordentlich gekündigt werden.
5.3 Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gekündigt wird.
5.4 Das Recht der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil zuvor schriftlich abgemahnt und erfolglos aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen. Unwesentliche Mängel der SOFTWARE sowie unwesentliche Verstöße gegen die Verfügbarkeitsklausel aus § 3 dieser AGBs berechtigten nicht zur fristlosen Kündigung durch den Kunden.
6. Haftung, Rechtsmängel, Freistellung und Sperre SaaS
6.1 AMPEERS gewährleistet, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt. AMPEERS wird dem Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen von ihm zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software auf erstes Anfordernhin freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Der Kunde wird AMPEERS unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software gegen ihn geltend machen,informieren und ihm sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um die Ansprüche zu verteidigen.
6.2 AMPEERS ist zur sofortigen Sperre der Nutzung der Software berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Nutzung rechtswidrig ist und/oder Rechte Dritter verletzt. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte AMPEERS von einem solchen Verdacht in Kenntnis setzen. AMPEERS hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
6.3 Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Abschluss dieser Vereinbarung bereits bestehende Mängel an der SOFTWARE wird ausgeschlossen.
C. Besonderer Teil Beratung & Diensteistungen
Alle hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden zusätzlich zu den im Allgemeinen Teilgenannten AGBs Anwendung.
1. Vorbemerkungen
1.1 Zur Umsetzung konkreter Maßnahmen bietet AMPEERS neben den Software-Lösungen auch Beratungsleistungen und sonstige Dienstleistungen an, die nachfolgend geregelt werden.
1.2 Von der Möglichkeit des Abschlusses eines Anstellungsvertrages ist in Anwendung des Grundsatzes der Vertragsfreiheit bewusst kein Gebrauch gemacht worden. Eine Umgehung arbeitsrechtlicher und arbeitsgesetzlicher Schutzvorschriften ist nicht beabsichtigt. Vielmehr beansprucht AMPEERS die volle Entscheidungsfreiheit und unternehmerische Unabhängigkeit bei der Erbringung ihrer Dienstleistung für Dritte. Eine über den Umfang dieser Vereinbarung hinausgehende persönliche,wirtschaftliche und soziale Abhängigkeit wird nicht begründet.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Über den Leistungsgegenstand hinausgehende Leistungen, insbesondere Ortsbegehungen oder anderweitige Reisetätigkeiten, sind nicht Teil dieses Vertrages und werden daher von AMPEERS auch nicht geschuldet.
2.2 AMPEERS ist zur Erbringung des Leistungsgegenstandes verpflichtet. Bei der Durchführung ihrer Tätigkeit ist AMPEERS jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung des Leistungsgegenstandes, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Die Leistungserbringung durch AMPEERS erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Kunden.
2.3 AMPEERS ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzusetzen. AMPEERS wird dies dem Kunden allerdings vor Einschaltung eines Dritten als Subunternehmer schriftlich anzeigen.
2.4 AMPEERS ist grundsätzlich in Abstimmung mit dem Kunden berechtigt, Dritten gegenüber als Vertreter des Kunden aufzutreten. AMPEERS ist aber nicht berechtigt, eigenständig Verhandlungen zu führen oder Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen den Kunden abzugeben. Eine Befugnis zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Kunden sowie zu Weisungen gegenüber Mitarbeitern/innen besteht nicht. Etwaige Ausnahmen hiervon bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Kunden.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde wird der AMPEERS bei der Erbringung des Leistungsgegenstandes durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, unterstützen. Der Kunde wird insbesondere der AMPEERS die erforderlichen Informationen und Daten zurVerfügung stellen.
3.2 Der Kunde wird alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen unverzüglich erbringen.
4. Vergütung
4.1 Mit der Vergütung sind alle Vergütungsansprüche der AMPEERS im Zusammenhang mit der Erbringung des Leistungsgegenstandes abgegolten. Kosten für Ortsbegehungen sowie anderweitige Reisetätigkeiten sind von der Vergütung nicht umfasst und werden von AMPEERS gesondert in Rechnung gestellt.
4.2 Alle in Ziffer 3.1 und 3.2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.